Montag, 11. Februar 2008

Neuer Dorfplatz - Bäume mussten Sterben

Rettet die Bäume

Vorher:

Leider zu spät Nachher:


Am Samstag Morgen (9.Feb.2008, Ab 8:00Uhr)
wurden die zum Teil 100 jahre alten Bäume auf
dem Dorfplatz von Ramersbach (Pool) mit brutaler Gewalt zertrümmert, vom Bagger ausgerissen und entsorgt.

Video:

Foto-Serie:

















Sonntag, 10. Februar 2008

Rettet das letzte Telefonhäuschen in Ramersbach

Erst die Bäume dann das Telefonhäuschen ???

In Ramersbach steht in der Ortsmitte, neben der Pfarrkirche St. Barbara, direkt an der Landesstrasse ein gelbes Häuschen.



Was hat dieses aus dem letzten Jahrtausend stammende kleine Häuschen mit einer Grundfläche von etwa einem Quadratmeter für eine Funktion?

Ein Telefonhäuschen (TelH), fachlich als Telefonzelle bezeichnet, ist ein wetterfestes kleines Haus mit Beleuchtung. Als Besonderheit ist anzumerken, dass das Ramersbacher Telefonhäuschen Knall-Gelb (Signal-Farbe) angestrichen ist. Wann die Grundsteinlegung für das (wahrscheinlich) einzige Telefonhäuschen in Ramersbach war, ist nicht überliefert. Es wird um Hinweise aus der Bevölkerung gebeten.



Das Telefonhäuschen bietet 3 erwachsenen Personen (oder 4 Kinder) Platz, besitzt aber keine Gardinen, keine Bestuhlung und keine Heizung. Obwohl mit einem wetterfesten Dach ausgestattet, hat das Telefonhäuschen keine ständigen Bewohner und auffallend für Deutschland auch keine Hausnummer.
Das Telefonhäuschen vom Typ TelH78 aus Bundespost-Zeiten gehört jetzt der Firma Telekom aus Bonn am Rhein.

Was macht der Ramersbacher und oft auch auswärtige Reisende in dem Telefonhäuschen?



Da an dessen innerer Rückwand ein so genannter Telefonapparat angebracht ist, erkläre ich zuerst mal, was es mit dieser Vorrichtung auf sich hat:

Der Telefonapparat oder Telefon (v. griech.: têle = fern, weit + phon-- = Stimme) wird auch Fernsprecher oder wie der Fachmann sagt Fernsprechapparat genannt. Er ist ein Kommunikationsgerät zur Übermittlung von Tönen und speziell von Sprache Mittels elektrischer Signale (früher über ein elektrisches Drahtnetz, heute auch über Funkwellen) zwischen entfernt wohnenden Menschen (Fernsprecher). Die meisten Telefon-Apparate sind in Wohnungen und Büros anzutreffen. Telefon-Apparat ohne Draht-Netzanschluss könne auch in der Hand- oder Hosentasche mit geführt werden, d.h. sie sind "Mobil" und werden beim mobilen Übermittleln von Tönen und Sprache in der Hand gehalten und daher auch "Hand-y" genannt.

Im Gegensatz zu diesen Privat-Telefon-Apparaten ist der Apparat in dem Telefonhäuschen ein "öffentlicher" Fernsprecher und kann dort von allen Ramersbacher und Auswärtigen genutzt werden.

Das Fernsprechen kostet in Abhängigkeit von der Dauer der Nutzung viel Geld. Daher war noch bis in die 90er Jahre ein Warnschild mit der Aufschrift "Fasse dich kurz !" im Inneren des Telefonhäuschen angebracht.



Auch im Ramersbacher Telefonhäuschen fallen Gebühren beimFernsprechen an. Im letzten Jahrtausend musste vor dem Fernsprechen ausreichend Münzgeld in den Auffangbehälter im Apparate-Inneren (ähnlich einer Sparbüchse) geworfen werden. Bei dem jetzt montierten Apparat wird das Ferngespräch mit einer Wertmarke aus Plastik und Metall bezahlt. Der Erlös erhält die Firma Telekom in Bonn.



Nach der Eingabe einer eindeutigen Zahlenfolge (auch Telefonnummer genannt) über die Zahlentasten des Apparates kommt ein Ferngespräch aus dem Telefonhäuschen zu dem entfernt wohnenden Gesprächpartner zustande. Dafür muss auch der Entfernte sich eines Telefon-Apparates bedienen und Willens sein, das Ferngespräch anzunehmen. Gesprochen und auch Zugehört wird mit Hilfe eine "Knochenähnliche" Konstruktion, dem sogenannten "Hörer", der mit dem Apparat über eine Schnur verbunden ist.



Kenne ich die Zahlenfolge für den Verbindungsaufbau zum entfernten Ferngesprächspartner nicht auswendig, so kann man ein einem, im Telefonhäuschen befestigten Buch (Listen von tausenden Fernsprecher) nachsehen. Dieses Buch wurde aber im Ramersbacher Telefonhäuschen entwendet und dient wahrscheinlich in einem Privathaushalt der Ergänzung der Bibliothek. Der im Telefonhäuschen angebracht "Notrufmelder-Hebel" (Hebel nach links ruft die Feuerwehr. Hebel nach rechts ruft die Polizei) ist von Unbekannten abmontiert wurden und wird evt. privat zu Hause benutzt.



Wofür dient der Gelbe Kasten neben dem Telefonhäuschen ?

Der gelbe Kasten, auch Briefkasten genannt, rechts neben dem Telefonhäuschen ist ein besonderer Service der "Deutschen Bundespost". Um Sicher zu gehen, das der Inhalt des Ferngespräches auch wirklich in Ferne ankommt und auch verstanden wird, kann man das Gesprochene niederschreiben. Anschließend wird dieses Niederschrift in klassischer Briefform (nicht E-Mail) in den Briefkasten der Bundespost geworfen (evt. den Brief mit einer Wertmarke versehen), um dann per Bote zum Gesprächspartner gebracht zu werden.



Wie geht es in Zukunft weiter mit dem Ramersbacher Telefonhäuschen ?

Das erste Telefonhäuschen wurde 1881 in Berlin errichtet. Aber mit der stetigen Verbreitung der "Hand-y"-Telefonapparate sind die gelben Telefonhäuser aus Bundespostzeiten in Deutschland kaum noch anzutreffen. Der Betrieb ist für den Besitzer nicht mehr so gewinnbringend.




Auch das Ramersbacher Telefonhäuschen ist gefährdet. Daher schützt unser Telefonhäuschen!!

Ramersbacher seit wachsam !!



Übrigens im Telefonhäuschen kann man noch anonym und ohne Einzelverbindungsnachweis und ohne gezeilt abgehört zu werden ein Ferngespräch führen.Das Telefonhäuschen hilft auch bei Kommunikationsschwierigkeiten, wenn der private Telefonanschluss aus Liquiditätsgründen mal wieder gesperrt ist. ;-)

PS: Sollte der jetzige Besitzer das Telefonhäuschen aus Rentabilitätsgründen nicht mehr in Ramersbach betreiben wollen, könnte evt. der Bürgerverein das Telefonhäuschen kaufen und in Eigenregie für Ramersbach betreiben.

Samstag, 22. Dezember 2007

Ramersbach kurzzeitig Offen bis 6.Jan.2008

Ramerbach offen

Bis zum 6. Jan. 2008 ist die Ortsdurchfahrt Ramersbach wegen Baustop offiziell passierbar. :-))

Aber Vorsicht!
Das Durchfahren der tiefen Baugrube ist tückisch!!
Zerrissene Ölwannen und Motorschäden stehen auf der Tagesordnung.

Frohe Weihnacht.

Freitag, 7. Dezember 2007

Nichts ging mehr

Ein riesiges Ungeheuer mit Zweigen und Ästen verkleidet blockierte die Straßen von Ramersbach.









Die Auflösung:






Das Ungetüm flüchtete in den Wald

Freitag, 16. November 2007

Planungsversagen der Behörden!

Schutzmänner schützen die Baustelle -

Planungsversagen der Behörden!


Mit Taschenlampen bewaffnete Schutzmänner schützten am Montag mit den Worten "Sie dürfen hier nicht durchfahren!!" die Straßen-Baustelle in Ramersbach


Dabei wurden alle Fahrzeuge die in Richtung Ahrweiler die L84 befahren wollten von der Polizei zurück geschickt, obwohl erkennbar der Steckenverlauf befahrbar war und in dieser Zeit (vor 8:oo Uhr) keine Baumassnahmen statt fanden.

Das Missachten des StVO-Zeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" kostet nach dem Bußgeldkatalog 2007, Nr.141und Nr.141.1 mit Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art 20 € Bußgeld.

Diesmal wurde aber nur eine Belehrung durchgeführt.

Die Kontrollen wurden nach Aussage der Polizei nach Beschwerden der Anwohner für nötig gehalten.

Die Umleitung nach Ahrweiler über Königsfeld und Bad Neuenahr verdoppelt die Fahrzeit und die Strecke.

Warum können die Behörden für den Anliegerverkehr keine Ausnahmen genehmigen??

Warum können die Behörden keinen Ampelbetrieb einrichten??

Warum können die Behörden für die Anlieger (Ramersbacher) keine Umleitung (Notstraße wie z.B in Oberzissen) für die Dauer von 1,5 Jahre einrichten??

Hier könnte die kurze Umleitungsstrecke eingerichtet werden.

Das die zuständigen Behörden einfach die Straße sperren ist keine intelligente Lösung!



Kommentare:

Anonym Hat gesagt…

MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR, LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU

Mainz, 13. November 2007 | Sperrfrist: 10 Uhr
Ausbau der L 84 und L 85 in Ramersbach beginnt
Hering: Deutliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse

Mit dem Ausbau der L 84 und L 85 in der Ortsdurchfahrt Ramersbach, Ortsteil Bad Neuenahr-Ahrweiler, wird heute begonnen. Dies teilte der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Hendrik Hering in Mainz mit. Wegen des sehr schlechten Fahrbahnzustandes und fehlender Gehwege sowie einem Erneuerungsbedarf bei den Versorgungsleitungen sei der Ausbau der Ortsdurchfahrt dringend erforderlich geworden.
Die Baumaßnahme betrifft die L 84 und L 85 in Ramersbach auf einer Gesamtlänge von rund 1 000 Metern und wird in drei Bauabschnitten (Ahrtalstraße, Mayener Straße und Heckenbacher Straße) durchgeführt. Die Fahrbahn wird dabei auf rund 6 Meter verbreitert; beidseitig werden 1,50 Meter breite Gehwege eingerichtet. Darüber hinaus werden die Versorgungsunternehmen im Zuge der Straßenbauarbeiten auch verschiedene Leitungen erneuern.
Im Zusammenhang mit dem Ausbauvorhaben werden zudem die Bushaltestellen in der Mayener Straße neu angeordnet und barrierefrei angebunden; ebenso wird der Dorfplatz in der Ortsmitte neu gestaltet. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind schließlich geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen an den beiden Ortseingängen aus Richtung Bad Neuenahr und Kempenich vorgesehen.
„Mit dieser Gesamtmaßnahme wird eine deutliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und damit der Verkehrssicherheit in Ramersbach erreicht“, sagte Minister Hering.
Den Auftrag für den Ausbau der L 84 und L 85 in Ramersbach erhielt eine mittelständische Firma aus Mendig. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 1,1 Millionen Euro. Davon schultert das Land Rheinland-Pfalz mit rund 750 000 Euro den Löwenanteil, während rund 300 000 Euro von der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und rund 50 000 Euro von den Versorgungsunternehmen getragen werden, erläuterte Minister Hering weiter. Der Kostenanteil der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler werde dabei vom Land mit rund 70 000 Euro bezuschusst.
Für die Ausbaumaßnahme ist ein Zeitbedarf von rund zwei Jahren veranschlagt. Der für das Vorhaben zuständige Landesbetrieb Mobilität Cochem wird dafür Sorge tragen, dass die Beeinträchtigungen während der Baudurchführung so gering wie möglich gehalten werden.






Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Pressestelle: Tel: 06131/162220, Fax: 06131/162174

E-Mail: pressestelle@mwvlw.rlp.de



Mittwoch, 14. November 2007

Überraschung am Morgen:

Überraschung am Morgen:
Straße verbotswidrig befahren


Bei meiner Fahrt durch den Baustellenbereich von Ramersbach entdeckte ich 2 Schutzmänner in einem Streifenwagen, die hinter der Straßensperrung den illegalen Straßenverkehr beobachten.
Als der Streifenwagen mir dann direkt Richtung Ahrweiler folgte, hab ich sofort im Bußgeldkatalog 2007 nach gesehen was mich diese Baustellendurchfahrt kostet.

Das Mißachten des StVO-Zeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Abs. 2 auch nicht für Tiere. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden) kostet nach dem Bußgeldkatalog 2007, Nr.141und Nr.141.1mit Kraftfahrzeugen der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art 20 € Bußgeld.

Da der Streifenwagen mir immer noch hartnäckig folgte, hab ich mal aufsummiert, was mir die Fahrt nach Ahrweiler noch so einbringen könnte:

126 km/h auf der Landstraße (100) 26 km/h zu schnell, 1 Monat Fahrverbot plus 50 € und 3 Punkte
86 km/h auf der Landstraße (60) 26 km/h zu schnell, 1 Monat Fahrverbot plus 50 € und 3 Punkte
66 km/h auf der Landstraße (40 im Kurvenbereich) 26 km/h zu schnell, 1 Fahrverbot plus 50 € und 3 Punkte

76 km/h in Ahrweiler (50) 26 km/h zu schnell, 1 Monat Fahrverbot plus 60 € und 3 Punkte
Die durchgezogene Linie nicht beachtet: 75 € und 4 Punkte
66 km/h in Ahrweiler (30-er-Zone) 26 km/h zu schnell, 1 Monat Fahrverbot plus 60 € und 3 Punkte
Schulbus hält mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle, Autofahrer (auch entgegenkommende) dürfen nur Schrittgeschwindigkeit vorbei fahren, sonst 50 € und 3 Punkte

An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht und nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren (StVO § 26 Abs. 1, 3; § 49 Abs. 1 Nr. 24 Buchstabe b) bringt 50 € und 4 Punkte.

Da zu meiner Freude der Streifenwagen in die Schützenstrasse abbog und mich die Schutzmänner nicht behelligten, hatte ich

465 € und 26 Punkte gespart. Danke !